Private Rente
Private Rente
Die private Rentenversicherung verschafft eine finanzielle Sicherheit durch ein zusätzlich laufendes Einkommen (Leibrente), das garantiert bis zum Lebensende
gezahlt wird. Private Rentenversicherung ist hierbei der Oberbegriff für zwei spezielle Versicherungsarten.
Bei der "aufgeschobenen" Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag spart man über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Betrag an. Am Ende der Zeit hat man die Wahl, sich das angesammelte Kapital
in einer Summe auszahlen zu lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen. Die Rentenzahlung wird dabei mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr.1 EStG), d.h. mit einem fiktiven Zinssatz
auf das mittlere Rentenkapital, das nach Beginn der Leistungen erwirtschaftet wird. Bei Bezug des Kapitals ist der Differenzbeitrag zwischen dem ausgezahlten Kapital und den entrichteten Beiträgen
voll steuerpflichtig (§ 20 Abs.1 EStG), es sei denn, das Kapital wird erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt. Dann ist nur
die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern.
Im Allgemeinen wird vereinbart, dass im Todesfall des Versicherten während der Aufschubzeit - d.h. zwischen Vertragsabschluss und Rentenzahlungsbeginn - die gezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen
zurückerstattet werden.
Die zweite Versicherungsart ist die "sofort beginnende" Renteversicherung. In diesem Fall wird bei Vertragsabschluss ein einmaliger Betrag in eine Versicherung einbezahlt. Die Rentenzahlung seitens
der Versicherung setzt unmittelbar und garantiert bis zum Lebensende ein. Man wählt die sofort beginnende Leibrente meist dann, wenn ein Teil einer fällig gewordenen Kapital-Lebensversicherung, einer
Erbschaft oder einer Abfindung zur Verbesserung der Rente verwendet werden soll.
Optional kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, d.h. dass die Renten auf jeden Fall für einen festgelegten Zeitraum z.B. von fünf oder zehn Jahren bei Eintritt des Todesfalls in der
Leistungsphase an die Hinterbliebenen weitergezahlt werden.
Private Rente
Private Rentenversicherung ? was ist das?
Die Private Rentenversicherung ist ein Produkt der 1.Schicht innerhalb der Altersversorgung und der Oberbegriff für
zwei spezielle Versicherungsarten: der ?aufgeschobenen? Rentenversicherung und der ?sofort beginnenden? Rentenversicherung.
Bei der "aufgeschobenen" Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag spart man über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Betrag an. Am Ende der Zeit hat man die Wahl, sich das angesammelte Kapital
in einer Summe auszahlen zu lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen.
Bei der "sofort beginnenden" Renteversicherung wird bei Vertragsabschluss ein einmaliger Betrag in die Versicherung einbezahlt. Die Rentenzahlung seitens der Versicherung setzt unmittelbar und
garantiert bis zum Lebensende ein.
Finanzierung
Durch den Charakter der Privaten Altersvorsorge wird der Beitrag zur privaten Rentenversicherung vom Versicherungsnehmer oder einem Dritten gezahlt. Im Erlebensfall zahlt der Versicherer die
Leistungen grundsätzlich nur an den Begünstigten aus.
Teilnehmerkreis
Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge grenzt den Teilnehmerkreis grundsätzlich nicht ein. Zu beachten sind individuelle Altersgrenzen für das minimale und maximale Eintrittsalter bei
Versicherungsbeginn.
Steuerliche Behandlung während der Aufschubphase
Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung, sowohl laufende Beiträge als auch Einmalbeiträge, sind keine Sonderausgaben und können daher nicht als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Veranlagung zur
Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden.
Steuerliche Behandlung während der Leistungsphase
Die Versicherungsleistungen sind steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, d.h. der Differenzbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der
entrichteten Beiträge ist steuerpflichtig (?Erträge?). Dies gilt entsprechend im Rückkaufsfall und bei der Auszahlung der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Im Falle der laufenden Rentenzahlung wird diese mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr.1 EStG), d.h. mit einem fiktiven Zinssatz auf das mittlere Rentenkapital, das nach Beginn der
Leistungen erwirtschaftet wird. Beispiel: Eintrittsalter 65 nur 18% der Rente zu versteuern.
Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge zur privaten Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Auszahlungszeitpunkt
Der frühest mögliche Auszahlungszeitpunkt der Leistungen aus der privaten Rentenversicherung ist der Beginn des Bezugs des vereinbarten Endalters.
Zum Auszahlungszeitpunkt kann je nach Tarif die Kapitalabfindung oder eine lebenslangen Rente in Anspruch genommen werden.
Vorteile der privaten Rentenversicherung
o garantierte Altersrente bei Erleben des Rentenbeginns auf Lebenszeit
o zusätzliche Rentengarantiezeit
o auf Wunsch Kapitalzahlung anstelle der Altersrente
o Leistungserhöhung durch Überschussbeteiligung
o Prämienrückerstattung bei Tod vor Altersrentenbeginn
o auf Wunsch um Rentenzahlung und / oder Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzbar