Risiko-Lebensversicherung
Risiko-Lebenversicherung
Die Risiko-Lebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung bei einem vorzeitigen Todesfall, d.h. durch diese Versicherung wird kein Kapital gebildet.
Sie bietet während der Vertragsdauer bei niedrigen Beiträgen hohen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen; allerdings wird im Erlebensfall keine Versicherungsleistung ausgezahlt.
Besonders sinnvoll ist die Risikolebensversicherung bei der langfristigen Absicherung junger Familien. oder zur Absicherung eines aufgenommen Kredits, da die Hinterbliebenen im Todesfall die
Möglichkeit erhalten, das Darlehen mit der Versicherungsleistung zu tilgen. Mit dieser Form kann auch im Rahmen einer Existenzgründung den Erben der ihnen zustehende Teil des Unternehmens ausgezahlt
werden, ohne dem Unternehmen Liquidität zu entziehen.
Eine spezielle Form der Risikoversicherung ist die sog. "Restschuldversicherung", die insbesondere bei Ratenkäufen empfehlenswert ist.
Risiko-Lebensversicherung
Risikolebensversicherung ? was ist das?
Die Risiko-Lebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung bei einem vorzeitigen Todesfall, d.h. durch diese
Versicherung wird kein Kapital gebildet. Sie bietet während der Vertragsdauer bei niedrigen Beiträgen hohen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen; allerdings wird im Erlebensfall keine
Versicherungsleistung ausgezahlt.
Finanzierung
Durch den Charakter der Privaten Vorsorge wird der Beitrag zur Risikolebensversicherung vom Versicherungsnehmer oder einem Dritten gezahlt. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer die Leistungen
grundsätzlich nur an den Begünstigten aus.
Teilnehmerkreis
Besonders sinnvoll ist die Risikolebensversicherung z.B. bei der langfristigen Absicherung junger Familien oder zur Absicherung eines aufgenommen Kredits, da die Hinterbliebenen im Todesfall die
Möglichkeit erhalten, das Darlehen mit der Versicherungsleistung zu tilgen. Mit dieser Form kann auch im Rahmen einer Existenzgründung den Erben der ihnen zustehende Teil des Unternehmens ausgezahlt
werden, ohne dem Unternehmen Liquidität zu entziehen.
Steuerliche Behandlung der Beiträge
Bei der Veranlagung der Einkommensteuer sind die Beiträge für Ihre Risikolebens-versicherung als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge abzugsfähig (Höchstbeträge 1500 ? / 2400
?).
Steuerliche Behandlung der Leistungen
Die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung unterliegt dann der Erbschaftssteuer.
Wenn die Zahlung direkt an den Versicherungsnehmer geleistet wird, ist diese nicht erbschaftssteuerpflichtig. Der Versicherungsnehmer (also der, der den Vertrag abschließt) und die versicherte Person
sollten daher nicht identisch sind. Soll die Ehefrau abgesichert werden, sollte sie als Versicherungsnehmer eingetragen werden und der Ehemann als zu versichernde Person.
Beitragszahlung
Die Beitragszahlung erfolgt laufend. Sie können zwischen monatlicher, viertel- und halbjährlicher sowie jährlicher Zahlungsweise wählen.
Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge zur Risikolebensversicherung wird durch eine versicherungsmathematische Kalkulation zur Deckung der Versicherungsleistungen vom Versicherer ermittelt und ist daher grundsätzlich
nicht begrenzt.
Auszahlungszeitpunkt
Die Versicherungssumme wird ausschließlich im Leistungsfall, d.h. bei Tod der versicherten Person ausgezahlt.
Vorteile der Risikolebensversicherung
o Hoher finanzieller Schutz gegen geringen Beitrag
o Garantierte Leistung im Todesfall
o Geeignet zur Restschuldabdeckung und Hinterbliebenenabsicherung